Das Stammkapital wird nicht etwa bei der Registrierungsstelle hinterlegt bei der Gründung, die damit nicht das Geringste zu tun hat, sondern das Stammkapital wird von den Inhabern der Aktien (Stockholders) entweder auf das Firmenkonto der Gesellschaft überwiesen. Alternativ kann das Stammkapital auch in bar einbezahlt werden und dann über das Konto Kasse gebucht werden.
Bei einer Sachgründung werden die entsprechend eingebrachten Gegenstände wie zum Beispiel ein Auto oder Büroausstattung per Kaufvertrag an die Firma übertragen. In den USA zulässig sind auch Dienstleistungen als Gegenleistung für den Erwerb von Anteilen.
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