Es gibt bei US-Gesellschaften zwei verschiedenen Arten von Stammkapital, die häufig für Verwirrung sorgen.
Das bei der Registrierung festgelegte Stammkapital ist dabei das sogenannte “Authorized Capital”, welches besagt, bis zu welcher Höhe eine Gesellschaft Aktien ausgeben darf, weshalb dieser Betrag auch als genehmigtes Kapital bezeichnet wird.
Ist dort als Stammkapital ein Betrag von beispielsweise 10.000,- USD vermerkt, so darf die Gesellschaft bis zu dieser Höhe Aktien ausgeben. Sollen mehr Aktien ausgegeben werden, so müsste zunächst das genehmigte Stammkapital erhöht werden.
Dieses Stammkapital gibt allerdings keinerlei Auskunft über die Anzahl und den Wert der tatsächlich ausgegeben Aktien, da eine US-Firma zu keiner Zeit alle Aktien ausgeben muss. Sie kann ebenso bei der Gründung nur einen Teil der genehmigten Aktien ausgeben, was dann dem “Issued Capital” entspricht, also dem Wert der tatsächlich ausgegebenen Aktien.
Das Authorized Capital bzw. die Anzahl der Authorized Shares stellen somit nur einen Höchst- oder Grenzwert dar. Nur das Issued Capital bzw. die Anzahl der Issued Shares gibt an, wie viele Aktien zu welchem Wert bislang ausgegeben worden sind – was allerdings nicht aus den Gründungsunterlagen entnommen werden kann, weil hier nur das genehmigte Kapital angegeben ist.
Diesen Umstand machen sich einige Firmengründer zunutze und wählen bewusst ein sehr hohes, genehmigtes Kapital von teilweise mehreren Millionen Dollar, in der Hoffnung auf eine entsprechende Außenwirkung. Demgegenüber übersteht, dass in vielen Bundesstaaten dafür zusätzliche und vergleichsweise hohe Gebühren fällig werden und das sich Geldgeber und Banken vom genehmigten Stammkapital in der Regel nicht ansatzweise beeindrucken lassen.
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