Obwohl der Schutz der Privatsphäre in vielen Ländern zu den gesetzlich verankerten Persönlichkeitsrechten zählt, löst sich ein solcher Schutz für Firmengründer in der Regel sehr schnell in Luft auf.
Über Handelsregister, Auskunfteien und ähnlich indiskrete Einrichtungen sind die Personalangaben zu allen Inhabern und Geschäftsführern einer Gesellschaft - teils sogar inklusiver privater Wohnanschrift und dem Geburtsdatum - innerhalb weniger Minuten online recherchierbar, so dass sich ein Firmenmantel meist sehr schnell als ein sehr löchriges Kleidungsstück entpuppt - eine Beteiligung an einer Gesellschaft oder ein Job als Geschäftsführer führen so völlig im Gegenteil zu einem sicheren Platz auf dem Präsentierteller.
Einige Bundesstaaten in den USA haben dieses Dilemma schon vor langer Zeit erkannt und die gesetzlichen Regelungen entsprechend angepasst. So werden in Staaten wie oder Texas oder Florida zum Beispiel keinerlei Angaben zu den Inhabern einer Gesellschaft im Handelsregister veröffentlicht. Die Staaten Wyoming, Delaware, Oregon und Nevada gehen noch einen Schritt weiter, und veröffentlichen weder von Inhabern noch von Geschäftsführern die Personalangaben.
Es wird dadurch völlig legal und juristisch einwandfrei eine de facto anonyme Firmengründung möglich, bei der Außenstehende inklusive ausländischer Behörden und Ämter nicht in der Lage sind in Erfahrung zu bringen, wem eine Firma gehört und wer sie leitet.
Der Aufwand für eine anonyme Firmengründung ist dabei exakt derselbe wie für eine herkömmliche Firmengründung, da sich die Abläufe nicht unterscheiden. Nur die Bundesstaaten, in den anonym gegründet werden kann, sind vorgeben. Auch entstehen wie bei anderen Rechtsformen und Ländern keinerlei Folgekosten für die Anonymität, da auf Treuhänder (Nominees) vollständig verzichtet werden kann.