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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Bevor eine Gesellschaft gegründet werden kann, müssten zunächst die Rollen und Zuständigkeiten aller an der Firma Beteiligten festgelegt werden. Sofern es mehrere gibt, denn auch Ein-Mann-Gesellschaften sind in den meisten US-Staaten zulässig, bei denen ein und dieselbe Personen alle notwendigen Posten besetzt.
WeiterlesenBei der Auswahl des Firmennamens gibt es eine Reihe von Vorschriften zu beachten, da nicht jeder Firmenname einfach registriert werden kann. Zu einem darf der gewünschte Firmenname nicht bereits registriert sein, bzw. einem bereits bestehendem Firmennamen zu ähnlich sein. Zum anderen unterliegen verschiedene Begriffe, die für die Allgemeinheit irreführend sein könnten, einer Genehmigungspflicht.
WeiterlesenBei der Gründung einer Corporation werden Aktien ausgegeben. Jeder der eine oder mehrere Aktien erwirbt wird damit zum (Mit-)Inhaber der neuen Gesellschaft, die als Shareholder oder Stockholder bezeichnet werden.
WeiterlesenDer Antrag für die Registrierung einer Gesellschaft muss auch Angaben zum Geschäftszweck der Unternehmung enthalten. Allerdings können diese so allgemein gehalten werden, dass die Gesellschaft praktisch “alles, was gesetzlich erlaubt ist”, machen kann. Üblich ist hier die Formulierung “to transact any or all lawful business for which a company may be organized under the laws of the State of…”. Es bleibt dann nach außen hin völlig offen, was genau die Firma macht, was Vor- aber auch Nachteile haben kann.
WeiterlesenDie Registrierung eines Firmennamens in den USA bedeutet in keiner Weise, dass die Verwendung des Namens durch Andere auch markenrechtlich in den Vereinigten Staaten geschützt ist. Eine Registrierung eines Firmennamens stellt lediglich sicher, dass kein Anderer eine Firma mit demselben oder einem sehr ähnlichen Namen im Register des jeweiligen Bundesstaats registrieren kann.
WeiterlesenWer Geschäfte mit einer realen Betriebsstätte in den USA durchführen will, braucht fast immer eine oder mehrere Genehmigungen, da in manchen Staaten fast alle Geschäftstätigkeiten in der ein oder anderen Art reglementiert sind und eine Erlaubnis oder zumindest eine Registrierung erfordern.
WeiterlesenSowohl eine Corporation als auch eine LLC können in Deutschland in Form einer Zweigniederlassung betrieben werden, wo sie als Ersatz für eine GmbH oder auch AG dienen können.
WeiterlesenFür den Betrieb in der Schweiz muss eine Corporation oder auch eine LLC beim zuständigen Handelsregisteramt angemeldet werden in Form einer Schweizer Zweigniederlassung. Da die Gesellschaft bereits gegründet ist und durch die Eintragung in den USA existiert, entfällt der Gang zum Notar, der nur bei der Gründung einer Schweizer GmbH oder AG notwendig wäre.
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