Vorteile einer amerikanischen Corporation oder LLC

Unendlich viele Möglichkeiten vor allem für preisbewußte Unternehmer

The American Dream: Leben in den USA

Während für Privatleute die Luft eng wird und ein US-Visum für längere Zeit ohne triftigen Grund schlichtweg nicht zu bekommen ist, eröffnen sich Geschäftsleuten mit einer eigenen Firma völlig andere Möglichkeiten in Form von Business Visa , die es erlauben jahrelang im Land bleiben zu können.

Der Name ist Programm: Für Europäer hält der amerikanische Traum meist ganz genau was er verspricht - er bleibt zeitlebens ein Traum, da es ohne Weiteres keine legalen Möglichkeiten gibt, in die USA einfach einzuwandern bzw. ein längerfristiges Visum zu erhalten, wenn keine Angehörigen in den USA leben oder ein amerikanischer Ehepartner zu Verfügung steht.

Eine Einwanderung erfolgt deshalb auch heute noch sehr häufig über Scheinehen oder über den Gewinn einer Green Card in der jährlichen Green Card Lottery. Weder das Eine noch das Andere ist dabei allerdings besonders verlässlich.

Völlig anders liegt der Fall, wenn wirtschaftliche Beziehungen zu Amerika aufgebaut werden, da hier eine Reihe von Spezialregelungen greifen, die es den Inhabern, Geschäftsführern oder auch wichtigen Mitarbeitern von Firmen erlauben, in den USA einem Arbeitsvisum in einer Niederlassung zu arbeiten. Geschäftsleute und auch Mitarbeiter haben unter bestimmten Voraussetzung damit völlig andere Zugangsmöglichen als reine Privatiers, denen ein Eintritt in die USA ohne Greencard oder US-Ehepartner in jeden Fall verwehrt bleibt.

Das Business-Visa ABC

Das sogenannte E -1 Visum (Treaty Trader) etwa beruht auf bilateralen Verträgen und steht Unternehmen und deren Mitarbeitern zu Verfügung, die “substantiellen Handel” zwischen den USA und dem Vertragsland betreiben, wobei Deutschland, Österreich und auch die Schweiz ein solches Abkommen unterzeichnet haben.

Das E-2 Visum (Treaty Investor) ist ebenfalls über bilaterale Verträge reglementiert und steht Geschäftsleuten zur Verfügung, die in ein bestehenden Unternehmen in den USA investieren möchten. Oder auch ein neue Unternehmen aufbauen und entwickeln wollen und dazu in die USA einreisen wollen.

Darüber hinaus können mit einem L-1 Visum (Intracompany Transferee) Führungskräfte oder Spezialisten zu einem amerikanischen Tochter- oder Schwesterunternehmen entsendet werden. Eine beispielsweise in München, Wien oder Zürich ansässig GmbH kann so eine amerikanische Tochtergesellschaft gründen und bestehende Mitarbeiter, die mindestens ein Jahr im Unternehmen beschäftigt waren, in den USA platzieren.

Diese Art von Visa sind jeweils auf maximal 5 jahre begrenzt, können aber beliebig oft verlängert werden, solange noch ein plausibler Grund für den USA-Aufenthalt vorhanden ist. Die Visa bieten sich dabei branchenübergreifend an, wobei nicht zwingend etwas produziert werden muss, sondern auch Dienstleistungsbranchen können diese Visa problemlos nutzen.

Für jeden das passende Modell

Ob für die Erweiterung des Absatzmarkts, Schutz der Privatsphäre, zum Steuersparen oder Auswandern - eine US-Gesellschaft ist ein Chamäleon, das vor allem preisbewussten Unternehmern unendlich viele Möglichkeiten bietet.

Digitale Nomaden

Digitale Nomaden sind Überall und Nirgendwo, oft zum Verdruss der Kundschaft. Abhilfe schafft eine Inc. oder LLC, die als Fels in der Brandung fungiert.

Schutz der Privatsphäre

Schluss mit dem Leben auf dem Präsentierteller: Die Bundesstaaten Delaware, Wyoming, Nevada und Oregon garantieren Gründern volle Diskretion.

The American Dream

Verschiedene Business-Visa erlauben es Inhabern, Geschäftsführern oder auch wichtigen Mitarbeitern von Firmen in den USA in einer Niederlassung zu arbeiten.