Ebenso wie die sattsam bekannte, britische Limited Company so kann auch eine US-Gesellschaft als preiswerter GmbH- oder AG-Ersatz im Inland fungieren, da für die Gründung einer US-Gesellschaft kein Mindestkapital erforderlich ist. Demgegenüber stehen 10.000,- EUR in Österreich, 20.000,- CHF in der Schweiz und 25.000,- EUR in Deutschland, die alleine für die Gründung einer GmbH aufgebracht werden müssten. Bei AGs sind es noch viel mehr, was immer weniger zeitgemäß ist, da vor allem kleine StartUps oder Dienstleistungsunternehmen nicht zwingend immer einen so hohen Kapitalbedarf haben.
Fzunächst eine Corporation oder LLC gegründet und dann im Anschluss einfach beim Handelsregister (DE/CH) bzw. Firmenbuchgericht (AT) Vorort eine d angemeldet.
Eine solche Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft verhält sich im Gebrauch dann genauso wie eine inländische GmbH oder AG: Die Firma ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Als Vertragspartner haftet sie für alle Verbindlichkeiten, wohingegen die Inhaber nur mit ihrer Einlage haften.
Auch steuerrechtlich sind Zweigniederlassungen den inländischen GmbHs und AGs gleichgestellt. Den Finanz- bzw. Steuerämtern ist es deshalb einerlei, ob es sich um eine Corporation handelt oder eine GmbH, da es keine speziellen Vorschriften für amerikanische Gesellschaften gibt, so dass auch kein spezialisierter Steuerberater bzw. Treuhänder (CH) nötig ist, da nur das inländische Steuerrecht, nicht jedoch das amerikanische zum Tragen kommt.