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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Für den Betrieb in der Schweiz muss eine Corporation oder auch eine LLC beim zuständigen Handelsregisteramt angemeldet werden in Form einer Schweizer Zweigniederlassung. Da die Gesellschaft bereits gegründet ist und durch die Eintragung in den USA existiert, entfällt der Gang zum Notar, der nur bei der Gründung einer Schweizer GmbH oder AG notwendig wäre.
Die Schweizer Handelsregisterverordnung (HRRegV) schreibt für ausländische Kapitalgesellschaften vor, dass alle einzureichenden Firmenunterlagen in beglaubigter Form vorliegen und zusätzlich mit einer Apostille versehen sein müssen, welche die Beglaubigung für die Schweiz rechtsverbindlich macht. Außerdem müssen die Unterlagen von einem beeidigten Übersetzer übersetzt worden sein, je nach Kanton auf Deutsch, Französisch oder Italienisch. Einfache Übersetzung genügen nicht.
Für die Anmeldung zuständig sind dann die Geschäftsführer der Gesellschaft, die mit allen Unterlagen persönlich zum Handelsregisteramt Vorort müssen, um dort den Antrag für die Eintragung zu unterschreiben. Eine postalische Anmeldung ist nicht möglich.
Anmeldung beim Steueramt
Eine in der Schweiz betriebene Corporation ist steuerrechtlich den Schweizer Kapitalgesellschaften GmbH und AG gleichgestellt. Sie unterliegt deshalb den folgenden Steuerarten, die teils vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden erhoben werden:
Die Erteilung einer Steuernummer erfolgt automatisch mit dem Handelsregistereintrag, da für in der Schweiz ansässige juristische Personen die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) auch als Steuernummer verwendet werden, die beide dann folgendes Format haben: CHE-123.456.789
Diese kann auch gleich als Mehrwertsteuernummer verwendet werden - sofern das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist -, wofür es vor 2011 eine eigene Nummer gegeben hatte, die inzwischen einfach durch die UID-Nummer mit dem Zusatz MWST ersetzt wurde. Die Mehrwertsteuernummer in diesem Beispiel würde lauten: CHE 123 456 789 MWST (oder TVA, IVA, VAT)
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