Das kommt auf die Währung des Firmenkontos an, auf welches das Stammkapital eingezahlt wird. Wird das Konto in USD geführt, so muss das Stammkapital in USD einbezahlt werden.
Wird ein Firmenkonto in einer anderen Währung geführt wie etwa EUR oder CHF und soll das Stammkapital auf dieses Konto einbezahlt werden, so wird einfach der entsprechende Gegenwert in EUR oder CHF zum Tageskurs einbezahlt.
Als “Währung” sind bei einer Sachgründung auch Sacheinlagen wie etwa Büromöbel möglich. Auch kann in den USA insofern in Naturalien bezahlt werden, als dass auch Dienstleistungen als Gegenleistung für den Erwerb von Aktien zulässig sind.
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