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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Die Aktionäre einer Gesellschaft werden als Stock- oder Shareholder bezeichnet. Mit dem Erwerb von Aktien – als Gegenleistung für den Kaufpreis – ist der Erwerb von Rechten verbunden. Im Wesentlichen sind das Stimmrechte auf Aktionärsversammlungen und das Recht auf eine Dividende sowie etwaige Liquidationserlöse im Falle der Auflösung der Gesellschaft.
Die konkrete Ausgestaltung dieser Rechte ist dabei von der jeweiligen Aktiengattung und der Satzung (Bylaws) der Gesellschaft abhängig. Neben Geld können auch Sacheinlagen oder Dienstleistungen als Gegenleitung für die Aktien erbracht werden.
Die Summe der Beträge, die von den Gründungs-Aktionären insgesamt für deren Aktien einbezahlt werden, stellt zunächst das einbezahlte Stammkapital der Gesellschaft dar. Aktionäre sind anders als Inhaber bei Personengesellschaften dabei nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar zu machen. Ihre Haftung ist grundsätzlich auf Ihre Einlage beschränkt.
Die Gesamtheit aller Stockholder stellt eines der beiden Organe einer amerikanischen Corporation dar, denn die Aktionäre können über Versammlungen einen gewissen Einfluss ausüben auf die Geschicke der Gesellschaft. Ihnen obliegt jedoch nicht die direkte Geschäftsführung, die dem – von der Aktionärsversammlung gewählten – Board of Directors (die Gesamtheit aller berufenen Geschäftsführer) vorbehalten ist bzw. dem President oder CEO, wenn es nur einen gibt.
Es sei denn ein Aktionär ist gleichzeitig auch der Geschäftsführer bzw. Mitglied des Board of Directors, was oft bei kleineren Gesellschaften anzutreffen ist. Die Directors sind jedoch im laufenden Betrieb in keiner Weise an die Anweisungen der Aktionäre gebunden, wenn Sie einmal gewählt und in ihrem Amt bestätigt wurden.
Stockholder kommen keinerlei gesetzliche Pflichten zu, außer dass Sie sich einmal pro Jahr zu einer Hauptversammlung zusammenfinden müssen, auf der die Geschäftsleitung neu gewählt wird, sofern die Bylaws das vorsehen. Die Rolle des Aktionärs ist insofern ganz prinzipiell eine völlig andere, als die eines Geschäftsführers, der die Gesellschaft leitet und rechtlich vertritt, was ein reiner Shareholder entgegen der landläufigen Meinung nicht machen kann.
Grundsätzlich kann bei einer jeder, der geschäftsfähig ist, als Aktionär fungieren, völlig egal welcher Nationalität oder welcher Wohnsitz, so dass ohne Weiteres auch Nicht-US-Bürger in Frage kommen. Bei einer S Corporation sind hingegen nur in den USA ansässige Personen zugelassen, so dass die Gründung einer solchen Gesellschaft nur dann möglich ist, wenn für alle Stockholder auch ein Wohnsitz in den USA nachgewiesen werden kann.
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