Eine Zweigniederlassung ist eine Niederlassung desselben Rechtsträgers in einem anderen Land bzw. im selben Land und einer anderen Stadt. Es existiert dabei immer nur eine Gesellschaft, die beliebig viele Filialen errichten kann. Der Begriff Zweigniederlassung setzt dabei nicht zwingend voraus, dass auch getrennte Buchhaltungen vorhanden sein müssen, da es selbstständige und unselbstständige Zweigniederlassungen gibt.
Eine Tochtergesellschaft setzt das Vorhandensein einer eigenständigen, zweiten Gesellschaft voraus, an der sich die erste beteiligt. Die Bezeichnung Tochtergesellschaft wird in diesem Fall immer dann verwendet, wenn die Muttergesellschaft die Mehrheit der Stimmanteile an der Tochtergesellschaft hält und diese insofern weisungsgebunden ist.
Eine Zweigniederlassung hat deshalb immer dieselbe Rechtsform wie die dahinterstehende Gesellschaft selbst. Eine Tochtergesellschaft hingegen kann völlig unabhängig von der Muttergesellschaft eine andere Rechtsform haben. So kann eine US-Corporation als Muttergesellschaft einer GmbH auftreten und umgekehrt kann eine GmbH sich an einer US-Corporation beteiligen.
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