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#Bankkonten & Payments

Tipps für die Kontoeröffnung

Was eignet sich als Adressnachweis?

Da es in den USA und vielen anderen angelsächsischen Ländern keine Meldepflicht wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt, erfolgt der Nachweis über eine Wohnanschrift hier traditionell mit einer Verbrauchsabrechnung (Utility Bill), die aktuell sein muss und nicht älter als drei Monate sein darf. 

In Frage kommen Rechnungen für:

  • Festnetz-Telefon
  • Strom
  • Wasser
  • Gas

Auch ein Schreiben von einer Bank oder Kontoauszüge werden als Adressnachweis akzeptiert, sofern diese per Post zugestellt wurden.

NICHT als Adressnachweis gelten

  • Verbrauchsabrechnungen, die älter als drei Monate sind
  • Rechnungen für Mobilfunk oder Internet
  • Rechnungen von Versicherungsunternehmen
  • Irgendwelche Schreiben der Polizei oder von sonstigen Behörden
  • Rechnungen, bei denen nicht klar ersichtlich ist, was genau berechnet wurde.
  • Bußgeldbescheide
  • Selbst ausgedruckte Online-Kontoauszüge
  • alles andere, was keine Verbrauchsabrechnung ist

Auch die Rückseite eines Personalausweises kann nicht als Adressnachweis verwendet werden, es sei denn, der Ausweis wurde innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt.

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