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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Da es in den USA und vielen anderen angelsächsischen Ländern keine Meldepflicht wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt, erfolgt der Nachweis über eine Wohnanschrift hier traditionell mit einer Verbrauchsabrechnung (Utility Bill), die aktuell sein muss und nicht älter als drei Monate sein darf.
In Frage kommen Rechnungen für:
Auch ein Schreiben von einer Bank oder Kontoauszüge werden als Adressnachweis akzeptiert, sofern diese per Post zugestellt wurden.
NICHT als Adressnachweis gelten
Auch die Rückseite eines Personalausweises kann nicht als Adressnachweis verwendet werden, es sei denn, der Ausweis wurde innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt.
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