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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Die Inhaber einer Limited Liability Company (LLC) werden Members (Mitglieder) genannt und nicht wie bei einer Corporation als Share- oder Stockholder (Aktionäre) bezeichnet, da eine LLC gar keine Aktien (Stock bzw. Shares) ausgibt. Statt eines Stock Certificates erhalten die Members deshalb ein Membership Certificate und deren Beteiligungen werden als Interests bezeichnet. Im Hinblick auf die beschränkte Haftung der Members spielt das allerdings keine Rolle, da auch bei einer LLC Privat- und Geschäftsvermögen vollständig getrennt werden.
Auch bei den Geschäftsführern gibt es bei einer LLC Abweichungen bei der Terminologie, die hier statt als Directors als Managers bezeichnet werden. Da die LLC in erster Linie für kleinere Gesellschaften und Start-Ups konzipiert wurde, wird in den Gesetzen der meisten Staaten als Regelfall angenommen, dass die Inhaber ihre eigene Gesellschaft auch führen, was dann als member-managed bezeichnet wird. Das bedeutet, jedes Member ist dann gleichzeitig auch Manager der LLC, was auch beim Gros der LLCs in der Praxis tatsächlich anzutreffen ist.
Davon abweichend kann allerdings durch die Satzung der Firma, dem Operating Agreement, das die gesetzlichen Regelungen überschreiben kann, auch festgelegt werden, dass nur bestimmte Members oder/und auch Außenstehende als Manager fungieren, womit die LLC als manager-managed gilt. Das kommt zum Beispiel dann zum Tragen, wenn externe Geschäftsführer mit einer bestimmten Expertise benötigt werden, die ansonsten nicht vorhanden wäre.
Die Rechte, die sich aus der Beteiligung der Members an der LLC ergeben, bestehen ebenso wie bei der Corporation hauptsächlich aus dem Recht auf einen Anteil an den Gewinnen und etwaigen Liquidationserlösen sowie ein Stimmrecht auf Versammlungen und ebenso können verschiedene Gattungen (Classes) von Beteiligungen angelegt werden, die unterschiedliche Rechte beinhalten.
Die LLC weist eine höhere Flexibilität aus, weil Gewinne nicht zwingend prozentual nach der Höhe der Beteiligungen verteilt werden müssen, sondern der Verteilungsschlüssel kann frei festgelegt werden und ebenso können auch die Stimmrechte frei gestaltet werden.
Da die Steuerpflicht auf Gesellschaftsebene entfällt, versteuern alle Members ihren Gewinnanteil getrennt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung – vorausgesetzt diese sind auch in den USA steuerpflichtig. Für Non-Residents gestaltet sich das, abhängig vom konkreten Fall, unter Umständen auch anders.
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