FAQ - häufig gestellte Fragen

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#Bestellung & Abauf

Warum dauert die Beschaffung von beglaubigten Unterlagen so lange?

Die erforderlichen Beglaubigungen für die Anmeldung einer Zweigniederlassung in DE/AT/CH sind mehrstufig und können deshalb nicht parallel beschafft werden, sondern diese müssen im Umlaufverfahren erstellt werden. Das bedeutet: Zunächst müssen die Gründungsunterlagen beglaubigt werden. Dann wird im Anschluss eine Apostille beschafft. Dann gehen die Unterlagen direkt an den beeidigten Übersetzer vor Ort, der noch eine beglaubigte deutsche Übersetzung an diesen Unterlagen anbringt.

Es müssen also nacheinander drei verschiedene Beglaubigungen an den Dokumenten angebracht werden. Zu den Bearbeitungszeiten der einzelnen Stellen gesellen sich dann noch die - teils internationalen - Postwege und die Wochenenden. Spezielle Lagen wie z.B. Covid-Ausbrüche oder die Ferienzeit verlängern die Bearbeitungszeiten zusätzlich.

Können beglaubigte Unterlagen nicht auch per Email verschickt werden?

Nein, weil es sich dabei dann um eine Kopie eines Originals handeln würde, die in dieser Form nicht akzeptiert wird, weil sie nicht fälschungssicher ist und manipuliert werden kann, etwa mit Bildbearbeitungssoftware.

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